Allgemeine Geschäftsbedingung der LifeTec Solutions GmbH,
Theresiengasse 46/2, 1180 Wien
(nachfolgend „LIFETEC“)

für das Produkt MEDCLOUD.ONE in der Cloud

Stand: Februar 2022

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung regeln die zeitlich begrenzte Zurverfügungstellung des bei der Bestellung ausgewählten Softwareproduktes (im Folgenden „Software“) über das Internet an Personen und Unternehmen (im Folgenden „Kunden“; LIFETEC und der Kunde zusammen die „Vertragspartner“). Diese AGB einschließlich ihrer Anhänge bilden zusammen mit den individuellen Angaben und Bestelldaten des Kunden den Vertrag.

(2) Der Kunde kann sich bei Vertragsschluss zwischen unterschiedlichen Editionen der Software und optionalen Zusatzpaketen entscheiden. Die hierfür geltenden Parameter wie Leistungsumfang des Supports, Höhe der Nutzungsgebühr, Zeitraum der Speicherung der mit der Software verarbeiteten Transaktionsdaten werden dem Kunden bei Vertragsschluss angezeigt.

(3) Es gilt ausschließlich der Vertrag. Mündliche Nebenabreden zwischen den Parteien bestehen nicht. Abweichende oder diesen AGB entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung; dies gilt auch dann, wenn LIFETEC den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht. Werden zwischen dem Kunden und LIFETEC ausdrücklich individualvertragliche Vereinbarungen geschlossen, so gelten diese ergänzend zu diesen AGB und gehen ihnen im Zweifel vor.

(4) LIFETEC ist berechtigt, diese AGB zu ändern. Neufassungen der AGB werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail unter Hervorhebung der Änderungen mitgeteilt. Sie werden wirksam, wenn der Kunde der Neufassung nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht. Auf die Folgen seines Untätigbleibens wird der Kunde bei Mitteilung der Änderungen ausdrücklich hingewiesen. Widerspricht der Kunde der Neufassung der AGB, setzt sich das Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen Bedingungen fort, kann von LIFETEC aber mit einer Frist von drei Monaten außerordentlich gekündigt werden.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Software auf der Webseite stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot von LIFETEC dar, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben. Mit Abschluss der Bestellung des Kunden durch Anklicken des Bestell-Buttons gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Vor Abschluss der Bestellung kann der Kunde auf einer gesonderten Seite seine Bestell- und Vertragsdaten noch einmal kontrollieren und ggf. Korrekturen vornehmen (z.B. eine andere Software-Edition auswählen).

(2) LIFETEC wird den Eingang der elektronischen Bestellung des Kunden durch Versand einer automatischen Eingangsbestätigung per E-Mail bestätigen. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme des Angebots des Kunden dar. Sie dient lediglich dazu, den Kunden über den Zugang seiner Bestellung zu informieren. Der Vertrag kommt erst mit Freischaltung des Kunden-Accounts zustande. LIFETEC ist frei darin, Bestellungen des Kunden nicht anzunehmen; die Entscheidung darüber liegt im Ermessen von LIFETEC.

(3) Nach einer elektronischen Bestellung des Kunden über die Webseite von LIFETEC werden die individuellen Bestell- und Vertragsdaten des Kunden von LIFETEC gespeichert. LIFETEC ist berechtigt den Kunden zu kontaktieren, um seine Identität zu prüfen und ggfs. Rückfragen zur Bestellung zu klären. Verträge über die Webseite werden in deutscher und/ oder englischer Sprache geschlossen.

§ 3 Hauptleistungen; Funktionsumfang der Software

(1) LIFETEC stellt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages die Software in der jeweils aktuell freigegebenen Version im Rahmen der vereinbarten Verfügbarkeit (vgl. SLA im Anhang B) zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. Eine Überlassung der Software auf Dauer (Kauf) erfolgt nicht. Dem Kunden steht zusammen mit der Software eine elektronische Benutzerdokumentation als Online-Hilfe in deutscher Sprache zur Verfügung.

(2) Entwickelt LIFETEC während der Vertragslaufzeit zusätzliche Module, Sprachversionen und/ oder neue Funktionalitäten der Software, kann sie diese nach eigenem Ermessen in den Standard der Software aufnehmen und dem Kunden (z.B. im Rahmen eines regulären Updates) ohne zusätzliche Vergütung zur Verfügung stellen oder dem Kunden gegen entsprechende Erhöhung der Nutzungsgebühr im Rahmen neuer Editionen oder hinzubuchbarer Zusatzpakete gesondert anbieten. Der Kunde hat keinen Anspruch auf kostenlose Zurverfügungstellung solcher neu entwickelten Module, Sprachversionen bzw. Funktionalitäten.

(3) LIFETEC stellt dem Kunden während der Vertragslaufzeit Speicherplatz in einem externen Rechenzentrum zur Speicherung seiner mit der Software verarbeiteten Transaktionsdaten zur Verfügung (Hosting). Die Speicherung der Daten erfolgt über den für die vom Kunden gewählte Software-Edition geltenden Zeitraum und zwar auf externen Servern, die von einem Dritten im Auftrag von LIFETEC betrieben werden. Die Kosten für die Speicherung der Transaktionsdaten sind mit der einheitlichen Nutzungsgebühr abgegolten. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Speicherplatz einem Dritten ganz oder teilweise, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.

(4) LIFETEC ist berechtigt, die vertraglich vereinbarten Leistungen durch Dritte als Subunternehmer zu erbringen, insbesondere bedient sich LIFETEC des externen Rechenzentrums, in dem die Software zur Nutzung vorgehalten und die Transaktionsdaten des Kunden gespeichert werden.

(5) Im Rahmen der kontinuierlichen Verbesserung und Weiterentwicklung der Software können während der Vertragslaufzeit neue Funktionen und Leistungen hinzukommen, verändert werden oder wegfallen, sofern dies zu keiner wesentlichen Einschränkung der vertraglich vereinbarten Leistungen führt, die Erreichung des Vertragszwecks hierdurch nicht gefährdet wird und die Anpassung für den Kunden zumutbar ist.

§ 4 Einräumung von Nutzungsrechten

(1) Die Urheber- und sonstigen Schutzrechte an der Software inklusive der Benutzerdokumentation stehen im Verhältnis zum Kunden ausschließlich LIFETEC zu. Der Kunde erhält lediglich die im Folgenden näher beschriebenen einfachen Nutzungsrechte an der Software.

(2) Der Kunde erhält an der Software das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages begrenzte Recht, diese für seine eigenen geschäftlichen Zwecke zu nutzen. Alle darüber hinausgehenden Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung einschließlich der (Weiter-)Vermietung, zur Bearbeitung sowie zur öffentlichen Zugänglichmachung verbleiben bei LIFETEC. Die Software darf vom Kunden ausschließlich zum vertragsgemäßen Zweck eingesetzt werden; die bestimmungsgemäße Nutzung der Software ergibt sich im Einzelnen aus der entsprechenden Beschreibung der Einsatzzwecke auf der LIFETEC-Webseite. Jede über die bestimmungsgemäße Nutzung hinausgehende Verwendung der Software ist unzulässig.

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software für geschäftliche Zwecke Dritter zu nutzen oder von Dritten für sich nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Ausgenommen hiervon sind Dritte, die im schriftlichen Auftrag des Kunden mit Tätigkeiten im Rahmen der Durchführung der Transaktionen des Kunden betraut sind.

(4) Die Transaktionsdaten gehören dem Kunden. Dieser räumt LIFETEC alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Rechte an den von ihm übermittelten Daten ein, insbesondere zur Speicherung und Verarbeitung seiner Transaktionsdaten. Ferner erhält LIFETEC vom Kunden das Recht, die mit der Software verarbeiteten Transaktionsdaten für Analyse- und Benchmarkingzwecke anonymisiert auszuwerten und sie hierfür mit anderen Daten zusammenzuführen, zu vervielfältigen und zu bearbeiten. LIFETEC stellt dabei sicher, dass der Kunde bei einer etwaigen Publizierung der Ergebnisse für Dritte nicht (auch nicht indirekt) identifizierbar ist. Eine anderweitige Verwendung der Daten durch LIFETEC oder Weitergabe von nicht anonymisierten Daten an Dritte ist nicht zulässig.

§ 5 Serviceleistungen

LIFETEC erbringt während der Laufzeit dieses Vertrages die in diesem § 6 näher beschriebenen und – sofern im Folgenden nicht anders angegeben – von der einheitlichen transaktionsabhängigen Nutzungsgebühr abgedeckten Serviceleistungen:

(1) LIFETEC wird dem Kunden die Software während der Vertragslaufzeit im Rahmen der vereinbarten Verfügbarkeit (vgl. SLA im Anhang B) betriebsbereit zur Nutzung zur Verfügung stellen und instand halten. Dem Kunden werden während der Vertragslaufzeit von LIFETEC allgemein freigegebene Updates der Software zentral zur Verfügung gestellt.

(2) Für Fragen zur Anwendung und Nutzung der Software steht dem Kunden während der Laufzeit seines Vertrages eine Online-Hilfe zur Verfügung. Bei auftretenden Störungen und Fehlern, die eine Nutzung der Software ganz oder teilweise verhindern, kann sich der Kunde an die Service E-Mail-Adresse richten. Details sind der jeweils gültigen Fassung des Anhang B – Service Level Agreement (SLA) zu entnehmen.

(3) Der Kunde wird aufgetretene Störungen und Fehler der Software so detailliert beschreiben, dass diese durch LIFETEC reproduziert und nachvollzogen werden können. Ordnungsgemäß gemeldete Fehler wird LIFETEC im Rahmen ihrer Instandsetzungspflicht nach näherer Maßgabe des § 8 sowie der Regelungen des SLA im Anhang B beseitigen.

(4) Auf Wunsch des Kunden erbringt LIFETEC optional Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Einführung und Anwendung der Software, wie Unterstützung bei der Konfiguration, Schulungen von Mitarbeitern des Kunden oder Inbetriebnahmeunterstützung. Hierzu zählt ebenfalls die individuelle Bereitstellung aller gespeicherten Transaktionsdaten in einem durch den Kunden spezifizierten Form. Diese Leistungen werden auf Anforderung des Kunden erbracht und diesem gemäß der jeweils gültigen Jahrespreisliste bzw. der LIFETEC-Schulungsbedingungen von LIFETEC gesondert nach Aufwand in Rechnung gestellt.

§ 6 Verantwortung und Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde erbringt alle für eine Nutzung der Software erforderlichen Mitwirkungsleistungen, insbesondere die in diesem § 7 und in den Anhängen im Einzelnen aufgeführten und beschriebenen Leistungen.

(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die für die vertragsgemäße Inanspruchnahme und Nutzung der Software erforderlichen und von LIFETEC in Anhang A beschriebenen technischen Mindestanforderungen an die von ihm eingesetzte Hard- und Software sowie seine Internetanbindung erfüllt sind. Der Kunde ist selbst für die Beschaffung eines geeigneten Internet-Browsers verantwortlich, mit dem auf die Software zugegriffen werden kann. Der Kunde darf keine Software oder andere technische Einrichtungen verwenden, die das Funktionieren der Software gefährden können. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, mit anderen technischen Mitteln als den in Anhang A aufgeführten auf die Software und seine Transaktionsdaten zuzugreifen.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Übermittlung, Speicherung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten (z.B. zur Geheimhaltung) verstößt. Der Kunde wird die Software nicht manipulieren und keinerlei Daten auf den Servern von LIFETEC speichern, die die Software, die Server, die sonstige IT-Infrastruktur oder Daten anderer Kunden beschädigen oder gefährden. Er wird die Daten anderer Kunden ferner nicht entwenden und den zur Verfügung gestellten Speicherplatz nicht mit außergewöhnlich großen Datenmengen belasten, die zur Bearbeitung seiner Transaktionen nicht erforderlich sind.

(4) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen an seine Transaktionsabwicklung und die Speicherung, Aufbewahrung und Archivierung seiner Transaktionsdaten. Hierzu zählt auch die Beachtung der allgemeinen handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen sowie der ggf. anwendbaren spezifischen (z.B. branchenabhängigen) Aufbewahrungspflichten und -fristen (z.B. für bestimmte Umweltdaten). Der Kunde trifft im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht angemessene Vorkehrungen für den Fall eines Datenverlusts, insbesondere durch regelmäßige Überprüfung seiner eigenen IT-Systeme und die regelmäßige Anfertigung von Sicherungskopien seiner mit der Software verarbeiteten Transaktionsdaten über die von LIFETEC hierfür bereitgestellte Exportfunktion.

(5) Aufwendungen, die LIFETEC durch die unterbliebene, verzögerte oder nicht ordnungsgemäße Mitwirkung des Kunden, insbesondere durch Einsatz veralteter oder fehlerhafter Schnittstellen, falsche Handhabung der Software, fehlerhafte, unvollständige, widersprüchliche, veraltete oder nicht den Anforderungen von LIFETEC entsprechende Daten oder terminliche Verzögerungen seitens des Kunden entstehen, werden dem Kunden gesondert nach Aufwand gemäß der jeweils gültigen Jahrespreisliste von LIFETEC in Rechnung gestellt. Weitergehende Rechte von LIFETEC bleiben hiervon unberührt.

§ 7 Gewährleistung

(1) LIFETEC übernimmt keine Gewähr für die mit der Software erzielten Ergebnisse und Ausgaben, insbesondere deren Aktualität, Korrektheit, Qualität und Vollständigkeit, soweit diese auf den Eingaben des Kunden beruhen. Die vom Kunden eingegebenen Transaktionsdaten werden weder von LIFETEC noch von der Software auf ihre inhaltliche Richtigkeit geprüft oder korrigiert.

(2) LIFETEC übernimmt die Gewähr dafür, dass die Software der Produktbeschreibung auf der Webseite www.lifetec.at und der Benutzerdokumentation entspricht und frei von Schutzrechten Dritter ist, die den vertragsgemäßen Gebrauch der Software verhindern oder beschränken. Ansprüche können vom Kunden nur geltend gemacht werden wegen Mängeln, die reproduzierbar sind oder vom Kunden nachvollziehbar beschrieben werden können. Keinen Mangel stellen insbesondere Funktionsbeeinträchtigungen der Software dar, die aus der Hardware- oder Softwareumgebung des Kunden, fehlerhaften Daten, unsachgemäßer Benutzung oder aus sonstigen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden stammenden Umständen resultieren. LIFETEC übernimmt keine Gewährleistung für nicht von LIFETEC erstellte Anbindungen der Software an die Systeme des Kunden.

(3) Ordnungsgemäß gerügte Mängel der Software werden von LIFETEC während der Laufzeit dieses Vertrages im Rahmen der durch die Nutzungsgebühr abgedeckten Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten innerhalb angemessener Frist und nach näherer Maßgabe des SLA in Anhang B behoben.

(4) Das Kündigungsrecht gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB kann der Kunde nur unter der Voraussetzung geltend machen, dass er LIFETEC zuvor schriftlich unter angemessener Fristsetzung von mindestens zwei Wochen zur Nacherfüllung aufgefordert hat und die Frist erfolglos verstrichen ist.

(5) Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen leistet LIFETEC nur in den Grenzen des § 9.

§ 8 Haftung

(1) Erbringt LIFETEC gegenüber dem Kunden Leistungen, ohne dass hierfür eine Vergütung anfällt, z.B.die Überlassung der Software während einer unentgeltlichen Testphase, haftet LIFETEC insoweit nur für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen.

(2) Für Mängel der Software, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, haftet LIFETEC entgegen der gesetzlichen Regelung des § 536a BGB nur, wenn LIFETEC solche Mängel zu vertreten hat.

(3) Im Übrigen leistet LIFETEC Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. vertragliche Pflichtverletzung, unerlaubte Handlung),nur in folgendem Umfang:

  • bei Arglist, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in voller Höhe;
  • in Fällen einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (wenn keiner der in diesem § 9 genannten Fälle der unbegrenzten Haftung vorliegt),deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht) und nur in Höhe des bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch bis zur zehnfachen Höhe der in den letzten zwölf Monaten vor Schadenseintritt für die Nutzungsgebühr gezahlten Netto-Summe.

(4) Außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und sofern es sich nicht um eine Kardinalpflicht seitens LIFETEC handelt, haftet LIFETEC bei Datenverlusten nur für den Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und risikoadäquater Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre, begrenzt auf die in den letzten zwölf Monaten vor Schadenseintritt für die Nutzungsgebühr gezahlte Netto-Summe.

§ 9 Geheimhaltung; Zugangsdaten; Datenschutz

(1) Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, vertrauliche Informationen und Unterlagen des anderen Vertragspartners, die entweder offensichtlich als vertraulich anzusehen sind oder vom anderen Vertragspartner als vertraulich bezeichnet werden, wie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu behandeln. Der Kunde wird insbesondere sämtliche von LIFETEC zur Verfügung gestellten Programme, Dokumentationen und sonstige Unterlagen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von LIFETEC behandeln und nicht an unbefugte Dritte weitergeben.

(2) Die Software darf nur von Mitarbeitern des Kunden sowie vom Kunden schriftlich beauftragte Dritte genutzt werden, die den Kunden bei der Durchführung seines Arbeitsauftrags unterstützen. Solche Dritten sind vor dem Zugriff auf die Software durch den Kunden schriftlich zur Geheimhaltung zu verpflichten. Sonstigen Dritten darf der Kunde die Benutzung der Software und den Zugang zur Cloud-Oberfläche weder direkt noch indirekt ermöglichen.

(3) Es ist dem Kunden untersagt, seine persönlichen Zugangsdaten zum Kunden-Account bzw. zur Cloud-Oberfläche der Software an unbefugte Dritte weiterzugeben. Alle Zugangsdaten sind geschützt aufzubewahren, so dass Dritte darauf nicht zugreifen können. Der Kunde wird LIFETEC unverzüglich benachrichtigen, sofern der Verdacht besteht, dass unbefugte Dritte von ihnen Kenntnis erlangt haben könnten. Besteht der Verdacht einer unbefugten Kenntnisnahme der Zugangsdaten durch Dritte ist LIFETEC berechtigt, den Zugang des Kunden zu seinem Kunden-Account bzw. zur Cloud-Oberfläche der Software vorübergehend zu sperren.

(4) LIFETEC bedient sich zur Erfüllung ihrer Vertragspflichten eines externen Rechenzentrums bzw. Rechenzentrumbetreibers. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Einschaltung und Nutzung eines bestimmten Rechenzentrumsbetreibers. LIFETEC wird jedoch stets sicherstellen, dass sich die genutzten Rechenzentren innerhalb der EU befinden und dass – nach den Angaben des jeweiligen Rechenzentrumbetreibers – eine Übermittlung von Daten des Kunden in Länder außerhalb der EU nicht erfolgt. Die Browser-Anbindung an das Rechenzentrum erfolgt SSL-verschlüsselt. Die betroffenen Sicherheitsmaßnahmen im externen Rechenzentrum umfassen insbesondere die physische Sicherheit, die logische Sicherheit, die Betriebssicherheit und den Datenschutz.

(5) Der Kunde bearbeitet und speichert mit der zur Verfügung gestellten Hard- und Software lediglich seine eigenen operativen Transaktionsdaten. Soweit die LIFETEC überlassenen Daten des Kunden einen Personenbezug aufweisen, ist der Kunde als verantwortliche Stelle für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Der Kunde stellt sicher, dass die für die Übermittlung an und Verarbeitung durch LIFETEC einschlägigen gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. LIFETEC ist berechtigt, die überlassenen Daten zu Zwecken der Vertragserfüllung an den Betreiber des jeweils beauftragten externen Rechenzentrums weiterzugeben.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

(1) Die anfängliche Laufzeit des Vertrages wird bei der Buchung bestimmt.

(2) Das Recht beider Vertragspartner zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund besteht für LIFETEC insbesondere dann, wenn der Kunde sich mit einem erheblichen Teil der Vergütung in Zahlungsverzug befindet oder in sonstiger Weise gegen wesentliche Pflichten aus dem Vertrag verstößt. Nach ihrer Wahl kann LIFETEC bei Vorliegen eines wichtigen Grundes den Zugang des Kunden zur Cloud-Oberfläche der Software sowie den Zugriff des Kunden auf seine Transaktionsdaten zunächst vorübergehend sperren und den Kunden unter angemessener Fristsetzung zur Beseitigung des Pflichtverstoßes bzw. zur Vertragserfüllung auffordern. Weitergehende Rechte von LIFETEC bleiben hiervon unberührt.

(3) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) LIFETEC ist nicht verpflichtet, die Daten des Kunden über den Zeitpunkt der Beendigung dieses Vertrages hinaus zu speichern, zu archivieren und/ oder für den Zugriff durch den Kunden vorzuhalten

§ 11 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung der vertraglichen Leistungen erfolgt über eine feste Grundgebühr zuzüglich einer transaktionsabhängigen Nutzungsgebühr (zusammen im Folgenden „Nutzungsgebühr“). Die transaktionsabhängige Nutzungsgebühr kann ausgelegt sein auf Nutzungsgebühr pro Einzeltransaktionen oder gestaffelt nach Transaktionsblöcken. Die Höhe der Nutzungsgebühr richtet sich zum einen nach der vom Kunden bei Vertragsschluss ausgewählten Software-Edition, den ausgewählten Zusatzpaketen sowie zum anderen nach der Anzahl von Transaktionen/Transaktionsblöcke. Die Anzahl der Transaktionen wird vom System automatisch und transparent erfasst und gespeichert; der Kunde kann die aktuelle Anzahl seiner Transaktionen jederzeit über seinen Kunden-Account einsehen.

(2) Die Nutzungsgebühr wird von LIFETEC monatlich jeweils zu Beginn eines Kalendermonats für den aktuellen Monat abgerechnet. Sollte der Rechnungsbetrag den Mindestbetrag von 300 € unterschreiten, behält sich LIFETEC vor, die Abrechnung dieses Betrages in den nachfolgenden Abrechnungszyklus zu verschieben.

(3) LIFETEC hat das Recht, sowohl die Grundgebühr als auch die transaktionsabhängige Nutzungsgebühr durch schriftliche oder per E-Mail erfolgende Ankündigung unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zum Kalenderjahresende entsprechend der allgemeinen Preisentwicklung (unter Berücksichtigung der Entwicklung des Verbraucherpreisindex) anzupassen. Eine solche Anpassung darf die vorstehenden Gebührenanteile des vorausgehenden Kalenderjahres um nicht mehr als 10% überschreiten. Soweit eine Erhöhung der Nutzungsgebühr um mehr als 5% erfolgt, kann der Kunde den Vertrag schriftlich mit einer Frist von vier Wochen zum Kalenderjahresende kündigen.

(4) Leistungen, die der Kunde gesondert nach Aufwand zu vergüten hat, werden monatlich zu Beginn des Folgemonats abgerechnet. Es gelten mangels abweichender Vereinbarung im Einzelfall die Stundensätze der jeweils aktuellen Jahrespreisliste von LIFETEC. Fahrzeiten bei Vor-Ort-Einsätzen von Mitarbeitern von LIFETEC werden als Arbeitszeiten separat erfasst und dem Kunden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Reisekosten und Reisespesen werden zusätzlich in tatsächlich angefallener Höhe in Rechnung gestellt.

(5) Alle Vergütungsbestandteile verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Zahlungen sind vom Kunden innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Einwendungen gegen die Rechnung können vom Kunden nur innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum schriftlich mit Begründung geltend gemacht werden.

(6) Kommt der Kunden mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, so ist LIFETEC nach vorheriger Mahnung und angemessener Nachfristsetzung (unter Androhung der ansonsten erfolgenden Sperrung) berechtigt, den Zugang des Kunden zur Cloud-Oberfläche der Software und den Zugriff des Kunden auf seine Transaktionsdaten bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher offenen und fälligen Rechnungen zu sperren. Weitergehende Rechte von LIFETEC aufgrund des Zahlungsverzugs (insbesondere zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages) bleiben unberührt.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Stimmt der Kunde einer Nennung als Referenzkunde zu, ist LIFETEC zur Veröffentlichung von Logos, Marken und Namen des Kunden in Referenzlisten und Fachartikeln (in Print- und Online-Format) berechtigt, ggf. in Verbindung mit inhaltlich abgestimmten Stellungnahmen (z.B. Pressemitteilungen). Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich oder per E-Mail an widerrufen werden.

(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame bzw. nicht durchsetzbare Bestimmung wird von den Vertragspartnern einvernehmlich durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige Vorschrift ersetzt. Entsprechendes gilt für Vertragslücken.

(4) Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von LIFETEC auf einen Dritten übertragen.

(5) Gerichtsstand Es gilt österreichisches Recht. Das UN Kaufrecht ist ausgeschlossen. Für Streitigkeiten ist das für die Innere Stadt Wien sachlich zuständige Gericht anzurufen.

Anhang A - Technische Voraussetzungen

Die folgenden technischen Voraussetzungen sind für die Nutzung der Software vom Kunden einzuhalten bzw. zu schaffen und während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten:

  1. Unterstützte Browser

    Für den Zugriff auf die Benutzeroberfläche der Software empfehlen wir die Verwendung der folgenden Browser:

    • Mozilla Firefox (teilweise),
    • Google Chrome,
    • Microsoft Edge oder
    • Apple Safari (teilweise)

    in der jeweils neuesten Version. Grundsätzlich nicht unterstützt werden Browser-Versionen, die vom Browser-Hersteller nicht mehr supportet werden. In der Konfiguration muss die Ausführung von JavaScript sowie das Einblenden von Pop-Up-Fenstern erlaubt sein.

  2. Monitor-Auflösung

    Die Benutzeroberfläche der Software erfordert eine Mindestauflösung des Monitors von 1920 x 1080 Pixeln (HD-Format). Bei geringerer Auflösung kann die vollständige Bedienbarkeit, z.B. durch Nicht-Darstellung von Bedienelementen, nicht gewährleistet werden.

  3. Internet-Anbindung

    Eine ausreichende Bandbreite einer Internetanbindung muß vom Kunden gewährleistet werden.

  4. Passwort Richtlinie

    Aus Sicherheitsgründen muss jeder Nutzer der Software ein Passwort wählen, welches den üblichen Sicherheitskriterien entspricht. Der bewusste Umgang mit persönlichen und sicherheitsrelevanten Informationen liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Benutzers.

Anhang B – Service Level Agreement (SLA)

Dieses SLA regelt die Verfügbarkeit und Störungsbearbeitung der Software.

A. Servicezeiten

Die Servicezeiten sind Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 16:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche oder unternehmensweite Feiertage, sowie dem 24. und 31. Dezember eines Jahres.

B. Verfügbarkeit

LIFETEC gewährleistet eine Verfügbarkeit der Software (inklusive des Zugriffs auf die vom Kunden gespeicherten Transaktionsdaten) am Ausgang des von LIFETEC beauftragten Rechenzentrums von 95% im Kalenderjahresmittel. Nichtverfügbarkeit ist anzunehmen, wenn die Software aufgrund von Umständen, die im Verantwortungsbereich von LIFETEC liegen, dem Kunden nicht zur Verfügung steht. Nichtverfügbarkeit ist insbesondere nicht anzunehmen, wenn die Software aufgrund von

  • Fehlbedienung oder vertragswidriger Nutzung des Kunden,
  • geplanten und angekündigten Wartungsarbeiten,
  • technischen Problemen außerhalb des Einflussbereichs von LIFETEC oder
  • höherer Gewalt

nicht erreichbar ist. LIFETEC wird geplante Wartungsarbeiten möglichst außerhalb der Servicezeiten durchführen. Insgesamt darf die Dauer geplanter Wartungsarbeiten 20 Stunden im Monat nicht überschreiten.

LIFETEC kann den Zugang des Kunden zeitweise beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software und/oder der gespeicherten Kundendaten dies erfordern. LIFETEC wird bei einer solchen Entscheidung auf die berechtigten Interessen des Kunden angemessen Rücksicht nehmen, den Kunden über die getroffenen Maßnahmen unverzüglich unterrichten und alles Zumutbare unternehmen, um die Zugangsbeschränkung so schnell wie möglich wieder aufzuheben.

C. Störungsbeseitigung

Vollständige Störungsmeldung

Eine Störungsmeldung muss vollständig sein. Im Folgenden werden die benötigten Informationen gelistet, die bei Verfügbarkeit und Relevanz übermittelt werden müssen.
Im Betreff der E-Mail:

  • Kundenname und Standort
  • Schlagworte bzgl. der Störung.

Im Text der E-Mail wird eine kurze, prägnante Beschreibung der Störung erwartet mit folgenden Details:

  • Einen Screenshot mit dem kompletten Bildschirminhalt. Wichtige Punkte sollten markiert sein.
  • Exakter Zeitpunkt des Auftretens der Störung bzw. bei mehrfachen oder Andauerndem Auftreten
    • Erstes Auftreten der Störung bzw.
    • Häufigkeit der Störung
  • Störungsablauf
    • Schritt für Schritt Beschreibung
    • Erwartetes (normales) Verhalten
  • Beispiele mit zughörigen Identifikationen. z.B. UserID, Auftragsnummer, usw.

Mitwirkungspflicht

Um Auswirkungen von Störungen zu minimieren hat der Kunde folgende Pflichten:

  • Der Kunde pflegt Stammdaten und Konfigurationen. Er stellt sicher, dass sie stets vollständig und korrekt sind, sowie keine logischen Inkonsistenzen enthalten.
  • Der Kunde stellt sicher, dass alle Eingaben in die Anwendungen vollständig und korrekt sind, sowie keine logischen Inkonsistenzen enthalten.
  • Der Kunde meldet auftretende Störungen unverzüglich an die Service-E-Mail.
  • Der Kunde unterstützt LIFETEC bei der Störungsbehebung und -analyse im Rahmen des Zumutbaren.